Juli-August 1879 42 [1-70]
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Wir machen nur verantwortlich, wenn jem[and] seine Vernunft anwenden konnte d. h. wenn er Gründe hatte und angeben kann. Strafen wir ihn, so strafen wir, daß er die schlechten Gründe den besseren vorzog: also die absichtliche Verleugnung seiner Vernunft. Wenn er die besseren Gründe nicht gesehen hätte (aus Dummheit), so dürfte man nicht strafen. Er hätte dann einem Zwange gefolgt, er hätte keine Wahl gehabt. Ebenso wenn man annimmt, daß er zwar das Bessere sielt, aber vermöge eines inneren Zwangs das Andere thut, so ist er nicht zu strafen: er ist unfrei (wie die Mutter die ihr Kind erdrückt). “Er folgt dem bösen Hang”—aber wenn er frei sein soll, dann aus absoluter Willkür. Wie kann einer absichtlich unvernünftiger sein als er sein muß! Dies nennt man “freien Willen”: also das Belieben der schlechten Gründe als Motive—rein als unmotivirtes Sinken der Wage, als Wunder. (Oder es ist das “radikal Böse” usw.) In Wahrheit: er wählt das Schlechtere weil 1) sein Sinn für den Gemeinde-Vortheil zu schwach vererbt ist 2) weil seine Phantasie zu schwach ist, den zukünftigen Vortheil und das kommende Anpreisen sich so vorzustellen, daß es den Reiz des Gegenwärtigen überwindet. Er muß in beiden Fällen.
Also: das Wunder wird in beiden Fällen entweder gestraft oder gelobt. Das isolirte Faktum.