Sommer 1883 8 [1-27]
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Eine Person ursprünglich: Priester Zauberer Arzt Richter Häuptling. Regen Friede gut Wetter gute Erndte fette Kälber—aber auch Mißwachs Seuche Mißerfolg im Kriege oder auf der Jagd, schlechtes Wetter. [Vgl. Albert Hermann Post, Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis. Bd. 2. Oldenburg: Schulz, 1881:76-77.]
Verachtung des Greisenalters wegen der Schwäche für Krieg und Jagd. [Vgl. Albert Hermann Post, Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis. Bd. 2. Oldenburg: Schulz, 1881:88.]
Tödtung von Zwillingen, wenigstens von Einem. Man sucht in Zwillingen den Beweis vom Ehebruche (z. B. bei den Cariben) Auch die Germanen dachten so.— Diese Vielheit gilt als thierähnlich, gleich Ratten und Hündinnen. [Vgl. Albert Hermann Post, Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis. Bd. 2. Oldenburg: Schulz, 1881:119f.]
Hier und da da gilt es als Schande, Töchter zu gebären. [Vgl. Albert Hermann Post, Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis. Bd. 2. Oldenburg: Schulz, 1881:120.]
Altgermanisch: das Kind liegt auf dem Boden, bis der Vater erklärt, ob er es leben lassen will oder nicht, Hebt er es nicht auf, so wird es ausgesetzt—ganz wie bei den Fidschi-insulanern [Vgl. Albert Hermann Post, Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis. Bd. 2. Oldenburg: Schulz, 1881:121.]
Die Häuptlinge haften für die Handlungen der Weiber und Kinder, für den Schaden, den Sklaven und Thiere verrichten. Für ein von den Seinen verwirktes Blutgeld; er muß Schulden derselben bezahlen. Verlobungsgelder. [Vgl. Albert Hermann Post, Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis. Bd. 2. Oldenburg: Schulz, 1881:217.] Ein ganz andres Gewissen entsteht bei solchen Personen. Auch jetzt noch bei Fürsten und Staatsmännern.
Die Verantwortlichkeit lange getrennt vom Gewissen!