Sommer 1880 3 [101-172]
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189. Ein Mädchen, das ihre Jungfernschaft hingiebt, ohne daß der Mann feierlich vorher vor Zeugen geschworen hat, das ganze Leben nicht mehr von ihr zu lassen, gilt nicht nur für unklug: man nennt sie unsittlich. Sie folgte nicht der Sitte, sie war nicht nur unklug, sondern auch ungehorsam, denn sie wußte, was die Sitte gebietet. Wo die Sitte nicht so gebietet, wird das Betragen eines Mädchens in jenem Falle auch nicht als unsittlich bezeichnet, ja es giebt Gegenden, wo es sittlich genannt wird, seine Jungfernschaft vor der Ehe zu verlieren.— Also den Ungehorsam trifft der Kern des Vorwurfs, dieser ist unsittlich; ist dies genug? Ein solches Mädchen gilt als verächtlich,—aber welche Art des Ungehorsams ist es, die man verachtet? (Die Unklugheit verachtet man nicht.) Man sagt von ihr: sie konnte sich nicht beherrschen, deshalb war sie ungehorsam gegen die Sitte; man verachtet also die Blindheit der Begierde, das Thier im Mädchen. Insofern sagt man auch: sie ist unkeusch—denn damit kann ja nicht gesagt sein, daß sie das thut, was die ehelich angetraute Gattin auch thut, und welche man deshalb doch nicht unkeusch nennt.— Die Sitte fordert demnach, daß die Unlust des unbefriedigten Bedürfnisses ertragen werde, daß die Begierde warten könne. Unsittlich heißt also hier, eine Unlust trotz des Gedankens an die vorschriftengebende Macht nicht ertragen können. Es soll ein Gefühl durch einen Gedanken niedergerungen werden, genauer: durch den Gedanken der Furcht (sei dies die Furcht vor der heiligen Sitte oder vor der Strafe und Schande, welche die Sitte androht). An sich ist es nun keineswegs schimpflich, sondern natürlich und billig, daß ein Bedürfniß sofort befriedigt werde; somit liegt das eigentlich Verächtlich ein jenem Mädchen in der Schwäche ihrer Furcht. Sittlich sein heißt: in hohem Grade der Furcht zugänglich sein; Furcht ist die Macht, von welcher das Gemeinwesen erhalten wird.— Erwägt man andererseits, daß jedes ursprüngliche Gemeinwesen in anderen Stücken auf ’s Höchste gerade die Furchtlosigkeit seiner Mitglieder nöthig hat, so ergiebt sich, daß, was im Falle des Sittlichen schlechterdings gefürchtet werden soll, im höchsten Grade furchtgebietend sein muß, deshalb hat sich die Sitte überall als göttlichen Willen eingeführt und sich unter die Furchtbarkeit von Göttern und dämonischen Strafmitteln zurückgezogen: so daß unsittlich sein bedeutete das unbegrenzt Furchtbare nicht fürchten.— Von Einem, der die Götter leugnete, war man Alles gewärtig, es war dadurch der fürchterlichste Mensch, den kein Gemeinwesen ertragen konnte: weil er die Wurzeln der Furcht ausriß, auf denen das Gemeinwesen gewachsen war. Man nahm an, daß in einem solchen Menschen die Begierde schrankenlos walte: man hielt jeden Menschen ohne diese Furcht für grenzenlos böse.— Nun geht aber völlige Furchtlosigkeit auf einen Mangel an Phantasie zurück; der böse Mensch in diesem Sinne wird immer ein Mensch ohne Phantasie sein. Die Phantasie der Guten war eine Phantasie der Furcht, eine böse Phantasie,—eine andere kannte man noch nicht. Die böse Phantasie sollte die böse Begierde niederhalten, das war das alte Sittengesetz; die beständige Herrschaft der Furcht über die Begierde machte den sittlichen Menschen aus. Daraus entsteht als Anzeichen des Sittlichen die Asketik: Ertragenkönnen, Wartenkönnen, Schweigenkönnen, Hungernkönnen—das ist zum Beispiel die Moralität der Indianer.— Man leitete die verhältnißmäßige Sicherheit der Gemeinschaft von der Fähigkeit ab, sich oft und stark unangenehme Bilder vor die Seele zu stellen, vermöge deren man sich der sofortigen Befriedigung schmerzhafter Bedürfnisse enthalten konnte. Es sind die Bilder der Strafen und der Schande, und zwar vor allen die unbestimmteren, unheimlicheren Strafen von Göttern und Geistern: während bei den Strafen der weltlichen Gerechtigkeit nicht zuerst an die abschreckende Wirkung gedacht werden darf (zumeist handelt es sich bei ihnen um Bußgelder, vermöge deren ein Schaden wieder gut gemacht werden soll). Selbst die Aussicht auf die schmerzhaftesten Strafen der weltlichen Gerechtigkeit, auf Tod mit Martern und dergleichen, thut in wilderen Zeiten lange nicht die Wirkung, wie die Aussicht auf Götter- und Geister-Strafen: man fürchtete damals den Tod viel weniger, als heute, und war im Ertragen von Martern geübt und stolz; um solcher Gründe willen sein Rachegelüst, sein Raubgelüst, seine Wollust in Schranken zu halten, würde man kaum für männlich gehalten haben; anders ist es, wenn mit Wahnsinn, Furien, Ausschlag, weißen Haaren, mit plötzlichem Altwerden, mit nächtlichen Schrecken gedroht wird: die Drohung solcher Strafen wirkt. Kurz gesagt, die Furcht, auf der damals die Sittlichkeit ruhte, war die abergläubische Furcht: unsittlich sein hieß ohne abergläubische Furcht sein.— Je friedlicher der Zustand eines Gemeinwesens ist, je feiger seine Bürger werden, je weniger sie an das Ertragen von Schmerzen gewöhnt sind, um so mehr werden die weltlichen Strafen als Abschreckungsmittel schon genügen, um so schneller erweisen sich die religiösen Drohungen als überflüssig. Der Friede also verdrängt die Religion, die unbestimmten Angstmittel der Phantasie werden nicht mehr nöthig; denn die Ängstlichkeit vor den bekannten Strafen des Staates und der bürgerlichen Achtung ist schon groß genug. In hoch cultivirten Völkern dürften endlich selbst die Strafen höchst überflüssige Schreckmittel werden; schon die Furcht vor Schande, das Erzittern der Eitelkeit ist so beständig wirksam, daß daraufhin die unsittlichen Handlungen unterbleiben.— Die Verfeinerung der Sittlichkeit nimmt mit der Verfeinerung der Furchtsamkeit zu. Jetzt ist die Furcht vor unangenehmen Empfindungen anderer Menschen fast die stärkste unserer unangenehmen Empfindungen. Man möchte gar zu gerne so leben, daß man nichts mehr thue, als was Anderen angenehme Empfindungen macht und selber an nichts mehr Vergnügen habe, bei dem nicht diese Bedingung mit erfüllt wird.