Frühjahr 1884 25 [301-400]
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Wenn ein inferiorer Mensch seine alberne Existenz, sein viehisch-dummes Glück als Ziel faßt, so indignirt er den Betrachter; und wenn er gar andere Menschen zum Zweck seines Wohlbefindens unterdrückt und aussaugt, so sollte man so eine giftige Fliege todtschlagen.
Der Werth eines Menschen soll beweisen, was für Rechte er sich nehmen darf: die “Gleichstellung” geschieht aus Mißachtung der höheren Naturen und ist ein Verbrechen an ihnen.
Dadurch, daß ein Mensch die Förderung einer Familie, eines Volkes usw. auf sich nimmt, gewinnt er an Bedeutung, vorausgesetzt, daß seine Kraft es ihm erlaubt, sich eine solche Aufgabe zu setzen. Ein Mensch, der nichts hat, als viehische Begierden im Leibe, sollte nicht das Recht zur Heirath haben.
Die Rechte, die ein Mensch sich nimmt, stehn im Verhältniß zu den Pflichten, die er sich stellt, zu den Aufgaben, denen er sich gewachsen fühlt.
Die allermeisten Menschen sind ohne Recht zum Dasein, sondern ein Unglück für die höheren: ich gebe den Mißrathenen noch nicht das Recht. Es giebt auch mißrathene Völker.
Die alberne “Humanität”! Gegen die Thiere gerechnet, mag sich der Mensch als Mensch bei “Seines-Gleichen” fühlen. Aber als Mensch vor Menschen —