August-September 1885 40 [1-70]
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Teichmüller p. 25 “ist es ein Schluß, wenn wir die sogenannten Dinge für seiend erklären, so müssen wir also schon vorher wissen, welche Natur (terminus medius) das Seiende (terminus major) habe, um diesen Begriff den Dingen zusprechen oder absprechen zu können” Dagegen sage ich: “zu wissen meinen.”
“Logische Gesetze” bei Spir I p. 76 definirt als “allgemeine Principien von Affirmationen über Gegenstände d. h. eine innere Nothwendigkeit, etwas von Gegenständen zu glauben.”
Meine Grundvorstellungen: “das Unbedingte” ist eine regulative Fiction, der keine Existenz zugeschrieben werden darf, die Existenz gehört nicht zu den nothwendigen Eigenschaften des Unbedingten. Ebenso “das Sein,” die “Substanz”—alles Dinge, die nicht aus der Erfahrung geschöpft sein sollten, aber thatsächlich durch eine irrthümliche Auslegung der Erfahrung aus ihr gewonnen sind.
| Schlußcapitel | Die bisherigen Auslegungen hatten alle einen gewissen Sinn für das Leben—erhaltend, erträglich machend, oder entfremdend, verfeinernd, auch wohl das Kranke separirend und zum Absterben bringend meine neue Auslegung giebt den zukünftigen Philosophen als Herrn der Erde die nöthige Unbefangenheit. |
1. Nicht sowohl “widerlegt,” als unverträglich mit dem, was wir jetzt vornehmlich für “wahr” halten und glauben: insofern ist die religiöse und moralische Auslegung uns unmöglich.