Frühjahr 1888 14 [101-227]
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Ein solches Gesetzbuch resümirt die Erfahrung, Klugheit und experimentelle Moral von langen Jahrhunderten: es schließt ab, es beendet eine Epoche, es schafft Nichts mehr —
Die Mittel, einer schwer und kostspielig erworbenen Wahrheit Autorität zu schaffen, sind grundverschieden von den Mitteln, mit denen man sie beweisen würde. Ein Gesetzbuch beweist niemals den Nutzen und den Nachtheil einer Vorschrift: es zeigt nur die schlimmen Folgen für das Individuum, wenn es ein Gesetz als Gesetz nicht hält,—wenn es ungehorsam ist.
Alle natürlichen schlimmen Folgen einer Gesetzes-Übertretung werden nie in Hinsicht auf diese Natürlichkeit in Betracht gezogen: sondern die schlimme Folge ist eine übernatürliche Strafe, für die Nicht-Befolgung einer Vorschrift.
Das Problem ist dies: in einem gewissen Moment der Geschichte des Volks erklärt die intelligenteste Schicht desselben die Erfahrung, wonach gelebt oder nicht gelebt werden darf, für abgeschlossen. Ihr Ziel geht darauf, die Ernte möglichst reich und vollständig heimzubringen von den langen Perioden des Experiments und der schlimmen Erfahrung ...
Was jetzt vor allem zu verhüten ist, das ist das Neu-Experimentiren, das Fortfahren-Wollen in der Prüfung und Auswahl: dem wird eine doppelte Mauer entgegengestellt 1) die Offenbarung 2) die Tradition. Beides sind heilige Lügen: der intelligente Stand der sie erfindet, versteht sie so gut als Plato sie verstand.
Die Offenbarung: das ist die Behauptung, daß die Vernunft jener Gesetze nicht menschlichen Ursprungs, nicht langsam und mit Fehlgriffen gesucht und gefunden ist, sondern daß sie mit Einem Mal von der Gottheit mitgetheilt wurde ...
Die Tradition: das ist die Behauptung, daß es bereits seit uralten Zeiten so gewesen wäre. Genug, eine principielle Umfälschung der ganzen Geschichte eines Volks. (Beispiel die jüdische Umdeutung nach dem Exil,—das Mißverstehen wollen ihrer Vergangenheit)
1) es ist gottlos, das Gesetz zu kritisiren
2) es ist pietätlos,—es ist ein Verbrechen an den Vorfahren—man reizt sie gegen sich auf —