Frühjahr 1888 14 [101-227]
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Die Ordnung der Kasten beruht auf der Beobachtung, daß es drei oder vier Arten Mensch giebt, zu anderer Thätigkeit bestimmt und am besten entwickelt, wie diese Thätigkeit durch Arbeitstheilung ihnen allen zusteht ...
eine Art Sein als Vorrecht, eine Art Thätigkeit ebenfalls
die Ordnung der Kasten ist nur die Sanktionirung eines Naturabstandes zwischen mehreren physiologischen Typen (Charakteren, Temperamenten usw.)
— sie ist nur die Sanktion der Erfahrung, sie geht ihr nicht voraus, noch weniger hebt sie dieselbe auf ...
| a) | die geistigeren Menschen, (—die Gelehrten, die Rathgeber, die Richter, die Philosophen—)—Lehrstand |
| b) | die muskulären Menschen, der Kriegerstand—Wehrstand |
| c) | die Handel, Landbau und Viehzucht [treibenden]—Nährstand |
| d) | endlich eine niedrige (unterworfene Art) von Eingeborenen, als Dienstboten-Rasse anerkannt. |
Hier ist überall die Voraussetzung eine wirkliche Natur-Abscheidung: der Begriff Kaste sanktionirt nur die Natur-Abscheidung.
Die Heiligkeit der Familie, die Solidarität von Geschlecht mit Geschlecht ist die Voraussetzung des ganzen Baues:—folglich muß sie gerade ganz und gar ins Jenseitige übersetzt werden.
Man hat einen Sohn nöthig, weil nur ein Sohn erlöst ... man verheirathet sich, “um die Schuld der Vorfahren zu zahlen”